Kinderschutz und Kinderrechte

Wir sind eine gemeinnützige Organisation mit zahlreichen Kinderbetreuungseinrichtungen in Vorarlberg. Unsere 500 Mitarbeitenden betreuen gut 3.800 Kinder ab der Geburt bis zum Alter von 14 Jahren. 

Das Kind und das Kindeswohl stehen im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Unser Auftrag ist es, den Kindern einen sicheren Ort zu bieten, ihre Rechte zu wahren, sie zu schützen und ihnen gute Entwicklungsräume zu bieten. Kinder haben ein Recht darauf, dass sie vor Gewalt und anderen Gefährdungen geschützt werden.

Wir vertreten deshalb ganz klar eine Nulltoleranz-Haltung gegenüber Gewalt in jeglicher Form und beziehen aktiv Stellung für Kinderschutz und Kinderrechte.

 

Kinderrechte als Grundlage für den Kinderschutz

Die UN-Kinderrechtskonvention hat 42 Kinderrechte definiert. Diese Kinderrechte wurden 2011 in die österreichische Verfassung aufgenommen.

Auch in §137 des ABGB wird das Gewaltverbot in der Erziehung ganz klar festgehalten:  „Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, die Zufügung seelischen Leides und sexueller Missbrauch sind verboten.“

Diese Rechte für Kinder bilden die Basis für Kinderschutz. 

Wir sind achtsam und bewusst 

Unsere Organisation hat allgemeine Grundsätze in Bezug auf die Kinder, die Eltern und unsere Mitarbeiterenden festgelegt, in deren Fokus der Schutz des Kindes steht. Diese Grundsätze und die allgemeine Haltung finden sich auch in unserem Leitbild und den pädagogischen Konzeptionen wieder. 

 

Wir haben folgende Maßnahmen für den Kinderschutz ergriffen: 

  • Entwicklung eines Kinderschutzkonzepts
  • Errichtung einer Kinderschutzgruppe 
  • Benennung einer Kinderschutzbeauftragten
  • Regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeitenden
  • Einführung eines Beschwerdemanagement-Konzepts

Diese Maßnahmen schaffen Transparenz und geben allen Beteiligten Orientierung und Sicherheit. Denn nur aktive Gewaltprävention hilft gegen Gewalt an Kindern.

Wir handeln überlegt

Trotz zahlreicher Maßnahmen, die wir zum Schutz und zur Sicherheit der uns anvertrauten Kinder getroffen haben, kann es zu Vorfällen kommen, in denen eine Kindeswohlgefährdung vermutet oder konkret beobachtet wird bzw. ein Kind sogar ernsthaft zu Schaden kommt. All diese Fälle erhalten unsere volle Aufmerksamkeit und jede:r Mitarbeiterende kennt unseren Interventionsplan und weiß, was dann zu tun ist.
Auch Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, Vermutungen bzw. Beobachtungen bei uns zu melden. Dies kann entweder direkt in einer Einrichtung oder über unser      Beschwerdemanagement erfolgen.

 

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